NEUE CORONA-MASSNAHMEN: Schrittweise Erleichterung der beschlossenen Massnahmen in der Corona-Pandemie

Laut Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 5. Mai 2020, haben sich zur aktuellen Corona-Pandemie im Hinblick des „Vereinsports“ einige Erleichterungen bezüglich des Trainingsbetriebes ergeben. In der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) ist im Teil 4/Bereich „Sport, Spiel und Freizeit“ §9 folgendes berücksichtigt worden:

Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden: 

  1. Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
  2. Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1
  3. Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
  4. Kontaktfreie Durchführung
  5. Keine Nutzung von Umkleidekabinen
  6. Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
  7. Keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
  8. Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt von Anlagen
  9. Keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig
  10. Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
  11. Keine Zuschauer 

   …. geben wir dem Coronavirus keine Chance !

Für den SC Oberstaufen heißt das, dass die bereits getroffenen Massnahmen im Trainings-und Breitensportbetrieb gelockert werden und um die neu angeordneten Richtlinien der Bayer.-Staatsregierung erweitert werden. Das heißt, dass das Vereinstraining – unter Einhaltung der oben genannten Vorgaben, ab 11. Mai 2020 wieder frei geben ist.

Bezüglich des Trainingsbetriebes erhalten alle Sportler/innen in Kürze Informationen durch unsere Trainer/innen und Übungsleitern.

Alle weiteren Informationen zur „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ gibt es hier >>>  4. BayIfSMV_baymbl-2020-240