SCO-NEWS: Skilanglauf und Skitouren in der freien Natur erlaubt

Sehr zum Leidwesen der Skilangläufer/innen und Skitourengeher herrschten in Bayern einige Unsicherheiten, ob der Skilanglauf und das Skitourengehen im Sinne der Individualsportregelungen „allein, zu zweit und mit Angehörigen des eigenen Hausstands“ außerhalb von Sportwettstätten ab dem 1.Dezember erlaubt sind.

Hierzu haben wir folgendes recherchiert:  Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat dies nun in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung konkretisiert und das Skilanglaufen und Skitourengehen außerhalb von Sportstätten gestattet ist. Das gilt auch, wenn eine Langlaufloipe in der freien Natur vorgespurt wurde; eine solche vorgespurte Loipe stellt für sich genommen keine “Sportstätte” im Sinne des §10 Abs. 3 Satz 1 der 9. BayIfSMV dar!!!

Untersagt ist allerdings das Langlaufen in “Sportstätten” – hierzu gehören insbesondere zugangsbeschränkte Sportanlagen, wie etwa eine in sich geschlossene Langlauf-/Biathlonstrecke oder Arena mit entsprechender Sportstätteninfrastruktur. Ebenso wie das Skilanglaufen ist auch das Skitourengehen in der freien Natur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Hier gilt es jedoch, die Sensibilität der Natur und die alpinen Gefahren einzuschätzen und besonnen im Gelände zu agieren.

Quelle: https://www.stmgp.bayern.de