Laut Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung vom 5. Mai 2020, haben sich zur aktuellen Corona-Pandemie im Hinblick des „Vereinsports“ einige Erleichterungen bezüglich des Trainingsbetriebes ergeben. In der vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) ist im Teil 4/Bereich „Sport, Spiel und Freizeit“ §9 folgendes berücksichtigt worden:
Der Betrieb von Sporthallen, Sportplätzen, Sportanlagen und Sporteinrichtungen und deren Nutzung sind grundsätzlich untersagt. Der Trainingsbetrieb von Individualsportarten im Breiten- und Freizeitbereich kann unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
- Ausübung an der frischen Luft im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder in Reithallen
 - Einhaltung der Beschränkungen nach § 1 Abs. 1
 - Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu fünf Personen
 - Kontaktfreie Durchführung
 - Keine Nutzung von Umkleidekabinen
 - Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
 - Keine Nutzung der Nassbereiche, die Öffnung von gesonderten WC-Anlagen ist jedoch möglich
 - Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt von Anlagen
 - Keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen oder zurückzustellen, ist zulässig
 - Keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes
 - Keine Zuschauer
 
   …. geben wir dem Coronavirus keine Chance !
Für den SC Oberstaufen heißt das, dass die bereits getroffenen Massnahmen im Trainings-und Breitensportbetrieb gelockert werden und um die neu angeordneten Richtlinien der Bayer.-Staatsregierung erweitert werden. Das heißt, dass das Vereinstraining – unter Einhaltung der oben genannten Vorgaben, ab 11. Mai 2020 wieder frei geben ist.
Bezüglich des Trainingsbetriebes erhalten alle Sportler/innen in Kürze Informationen durch unsere Trainer/innen und Übungsleitern.
Alle weiteren Informationen zur „Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ gibt es hier >>> 4. BayIfSMV_baymbl-2020-240